Wenn Sie in irgendeiner Form gegenüber Ihrer (Ex-)Partnerin gewalttätig waren, zögern Sie bitte nicht, uns umgehend zu kontaktieren! Wir werden versuchen, Ihnen schnellstmöglich einen Einzelgesprächstermin anzubieten, bei dem Sie erst einmal alles in Ruhe erzählen können und dann über unser Hilfsangebot umfangreich informiert werden.

Sollten Sie bereits eine Weisung oder Auflage zur Therapie bekommen haben, klären Sie bitte die genauen Bedingungen: ob ambulante oder stationäre Therapie, ob die Anzahl der Sitzungen und der zeitliche Rahmen, in dem die Therapie erfolgen soll, festgelegt wurden oder wer über das Ende einer Therapie entscheiden soll. Wem soll eventuell eine Therapiebescheinigung vorgelegt werden? Gibt es Vorgaben bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit?

Wenn Sie nach einer Gewalttat zu uns kommen, sind Sie möglicherweise – und durchaus verständlicherweise – misstrauisch. Vielleicht gehen Sie davon aus, dass Sie auch in der Therapie unter der Kontrolle von Polizei oder Jugendamt sind und das Ganze nur eine andere Form der Bestrafung ist. Oder aber, dass Sie die Therapie nicht brauchen (zumindest nicht mehr als Ihre Partnerin). Unter solchen Umständen ist es schwer, eine tragfähige Arbeitsatmosphäre in der Therapie herzustellen.

Sie können sich aber auch dazu entscheiden, sich über die Bedingungen unseres Programms zu erkundigen oder sich damit zu beschäftigen, was Beratung eigentlich ist. Sie können die Zeit und Energie für sich nutzen und ausprobieren, ob Sie mit Ihren Gesprächspartnern nicht doch gemeinsam an Ihren Themen arbeiten können. Vielleicht hilft es Ihnen doch? Die Erfahrung zeigt uns, dass Sie nach einer gewissen Zahl von regelmäßig stattfindenden Terminen in aller Regel merken, dass Ihnen diese gemeinsame Arbeit hilft.